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Fischereipolitik

Die Fischerei auf der Nordsee ist an viele internationale Absprachen gebunden. Im europäischen Verbund trifft man Absprachen über verschiedene Instrumente der Fischbewirtschaftung, wie z.B. Quotierung, die Seetageregelung und die Sanierung der Fischereiflotte. Auf niederländischem Niveau legt der Strukturplan See- und Küstenfischerei zu einem wichtigen Teil die niederländische Politik für die Küsten- und Gezeitengewässer fest. Das Fischereigesetz ist die gesetzliche Basis der Politik. Wahrscheinlich werden in der Zukunft gesperrte Naturgebiete in der Nordsee eingerichtet.

  • Europäische Absprachen

    Die wichtigsten EU-Regeln für die Seefischerei betreffen die gemeinsame Verwaltung der Fischbestände. Die Regeln werden zu einem großen Teil von der Gemeinschaftlichen Fischereipolitik (GFP) bestimmt. Diese Politik entstand 1983 und wurde 2002 einschneidend verändert, da es um die Fischbestände schlecht bestellt war. Der GFP bestimmt unter anderem, wie viel Fisch gefangen werden darf und aus wie vielen Schiffen die Flotte einer Nation bestehen darf. Das Ziel ist die Erhaltung der Fischbestände, der Schutz der Fischgebiete sowie der Erhalt des biologischen Reichtums und der Fischerei auf eine ökonomisch und sozial vertretbare Manier. Jedes Land ist für die Ausführung der abgesprochenen Regeln selber verantwortlich.

  • Fangbeschränkungen

    Jedes Jahr bestimmen die Fischereiminister der EU, unter anderem auf Basis der von den Fischern gelieferten VIRIS-Daten, wie viel einer bestimmten Fischart gefangen werden darf. Diese Quote wird Total Allowable Catch (TAC) genannt. Hiervon wird die Fangquote abgeleitet: wie viel Fisch und von welcher Art pro Land gefangen werden darf. Jedes Land verteilt seine Quote selber unter den Fischern. Die niederländischen Quoten werden mit dem Biesheuvel-System von den Fischern selber verwaltet. Des weiteren gibt es eine Seetage-Regelung, die beinhaltet, dass jedes Fischereischiff nur eine bestimmte Anzahl von Tagen auf See sein darf, abhängig von seiner Quote.