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Quotenregelung

In den 1970ern und -80ern sanken die Bestände verschiedener Fischarten wie Kabeljau und Hering in der Nordsee beträchtlich, vornehmlich durch die Modernisierung der Fischereiflotte und Verbesserungen der Fangtechniken. Um den Fischstand der Nordsee auf einem produktiven Pegel zu halten, sind für die wichtigsten Arten Quoten eingeführt worden. Diese Quoten werden auf Basis von Ratschlägen der Fischereibiologen im europäischen Verband festgelegt. Die niederländische Quote wird nach dem Biesheuvel-System von den Fischern selbstständig verteilt.

  • Total Allowable Catch (TAC)

    Jedes Jahr werden in europäischem Absprache die sogenannten TACs (Erlaubter Gesamtfang) für jede Fischart festgestellt, die vorgibt, wieviel Fisch die europäischen Fischer fangen dürfen. Pro Land wird dann abgesprochen, welchen Teils des TACs die einzelnen Länder auffischen dürfen, wobei die Quoten untereinander getauscht werden können. 2007 werden die Quoten in Europa vermutlich auf eine neue Art verteilt. Die EU-Mitgliedsstaaten legen selbst die Vorschriften für die Kontrolle der ihnen zugewiesenen Quote fest.
    Die Fischereiregeln werden stark kritisiert, auch von den Fischern selber. Die Fischarten schwimmen nicht getrennt im Meer und in der gewünschten Quote umher. Fischer, die z.B. auf Seezunge fischen, haben häufig ungewollten Beifang an Kabeljau, der die erlaubte Menge überschreitet. Dieser zusätzliche Kabeljau wird tot zurück ins Meer geworfen oder auf See verhandelt. Darüber hinaus werden unter dem Druck der Fischereilobby mit den dazugehörigen Interessengruppen die Quoten häufig höher eingestellt, als es für den Fischbestand gut ist. Des weiteren ist die Einrichtung der Fischereiquote nicht als Umweltschutzmaßnahme gedacht, sondern um die Fischerei langfristig mit Fisch zu versorgen. Die Politik richtet sich nur auf eine beschränkte Zahl an Fischarten, nicht auf das Ökosystem der Nordsee insgesamt. In der Praxis werden letztendlich schon seit Jahren die EU-Fischereiregeln in großem Rahmen übertreten.

  • Umflaggen

    In den letzten 10 Jahren sind rund sechzig Schiffe der niederländischen Kutterflutte umgeflaggt worden. Das bedeutet, dass niederländische Fischerereischiffe an ausländische, oft britische, Gesellschaften verkauft werden. Um nicht gegen die Regeln zu verstoßen, ist der Kapitän Brite, aber ansonsten bleibt das Schiff in niederländischen Händen. Das Fischereischiff legt darüber hinaus mindestens achtmal in einem Hafen in Groß-Britannien an, eine zweite Bedingung aus der britischen Gesetzgebung. Das Umflaggen ist legal.