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Wasserrahmenrichtlinie   

Wasserrahmenrichtlinie

Am 22. Dezember 2000 trat die Wasserrahmenrichtlinie der EU in Kraft. Durch diese Richtlinie werden die EU-Mitgliedsstaten verpflichtet, das Grund- und Oberflächenwasser so zu verwalten, dass 2015 alle Gewässer strengen ökologischen Qualitätskriterien genügen. Darüberhinaus muss dann das Wasser nachhaltig genutzt werden und die Wassersysteme müssen so eingerichtet sein, dass die Risiken durch Überflutung oder Trockenheit minimal sind.

  • Konsequenzen für die niederländische Wasserpolitik
    Einzugagebiete in den Niederlanden, Ecomare

    Für die Niederlande bedeutet das in Kraft treten dieser Wasserrahmenrichtlinie, dass einige Gesetze, wie das Gesetz über den Wasserhaushalt und das Umweltverwaltungsgesetz, angepasst werden müssen. Die Erstellung von Verwaltungsplänen für die Stromgebiete kann zusammengefügt werden mit der bereits bestehenden Arbeitsweise rund um die Noten zum Wasserhaushalt. Beachtet werden muss dabei die Abstimmung mit Belgien und Deutschland.
    Im Rahmen dieser Richtlinie müssen alle Gewässer einen Status zugewiesen bekommen, denen bestimmte Normen der Wasserqualität zugeordnet wurden. Das zuständige Ministerium möchte für das Wattenmeer den Status 'natürliches Gewässer', aber die Wirtschaft möchte den Status 'stark veränderndes Gewässer', das weniger strenge Anforderungen stellt.
    Die niederländischen Gezeiten- und Küstengewässer fallen unter die vier Stromgebiete. Das Stromgebiet der Schelde umfasst Wester- und Oosterschelde, Grevelingen sowie die Küstengewässer vor den Seeländischen Inseln. Das Stromgebiet der Maas unfasst die Maasmündung und die Küstengewässer vor den südholländischen Inseln. Das Stromgebiet des Rheines ist bei weitem am größten: Die Küstengewässer von Hoek van Holland bis einschließlich Schiermonnikoog und das gesamte niederländische Wattenmeer mit Ausnahme des Ems-Dollart-Ästuars. Dies letzte Gebiet gehört zum Stromgebiet der Ems.