Content on this page requires a newer version of Adobe Flash Player.

Get Adobe Flash player

 

Search in the Encyclopedia

Dieren en planten

Water en land

Mens en Milieu

Luftfahrt   Kleine Luftfahrt   
Flughäfen Texel, Ecomare

Kleine Luftfahrt

Im Wattenmeergebiet gibt es einige Flughäfen und -plätze für die kleine zivile Luftfahrt, unter anderem auf Texel und Ameland, Borkum und Juist. Neben Privat- und Geschäftsflügen steigen hier auch Flugzeuge für Fallschirmspringer, Rundflüge und Segelflieger auf. Neu ist der Zeppelin, der ab 2007 von Harlingen aus Rundflüge über das Wattenmeer anbietet.

  • Beschluss für die Einschränkung in der Zivilluftfahrt Wattenmeer
    Umweltschutzgebiet im niederländischen Wattenmeer, Ecomare

    Seit dem 1. Juli 1999 gilt der 'Beschluss für die Einschränkungen in der Zivilluftfahrt Wattenmeer' (besluit beperkingen burgerluchtvaart Waddenzee). Dieser Beschluss soll die Lärmbelastung auf den Watten verringern. So dürfen zivile Flugzeuge nicht tiefer als 450 Meter über einem Umweltschutzgebiet im Wattenmeer fliegen.

    Es gibt einige Ausnahmen zu diese Regel, zum Beispiel bei schlechter Sicht oder wenn die Wolken tiefer als 450 Meter hängen. Um die Wattenmeerinseln dann für den Flugverkehr erreichbar zu halten, dürfen Flugzeuge in dem Fall, innerhalb eines festgelegten Korridors, tiefer fliegen (minimal 300 Meter). Das Verbot gilt natürlich nicht für die Gebiete, wo die Flugzeuge aufsteigen und landen. Auch wenn die Flugsicherheit bedroht ist, wie bei Hilfseinsätzen, Rettungsaktionen, Kontrolle, Suche und Messungen, ist es erlaubt, über den Watten tiefer als 450 Meter zu fliegen.
    Höher fliegen ist nicht unbedingt besser für die Umwelt. Zwar wird der Lärm verringert, aber der Treibstoffverbrauch ist höher, wenn das Flugzeug in größeren Höhen fliegt.
    Das Flugverbot unter 450 Meter gilt nicht für die militärische Luftfahrt. Die niederländische Luftwaffe darf bei den Übungsgebieten noch immer sehr tief über das Watt fliegen.
    2003 beschloss die Regierung, dass die kleine zivile Luftfahrt weiterhin auf minimal 450 Meter über den Ruhegebieten fliegen darf. Die Abgeordnetenkammer war für ein allgemeines Flugverbot. Aber die Regierung fand, dass ein allgemeines Flugverbot zu schwer zu kontrollieren wäre. Darüber hinaus kann die Schonung der Ruhegebiete auch auf Basis von Absprachen mit und zwischen den Piloten geregelt werden.