
- Reklameflugzeug und Fallschirmspringer, Foto Fitis, www.fotofitis.nl
Reklameflieger
Der 'Beschluss für die Einschränkungen in der Zivilluftfahrt Wattenmeer' verbietet seit dem 1.Juli 1999 das Fliegen mit Reklameflugzeugen über dem Ruhegebiet des Wattenmeeres. Das Verbot für Reklameflieger macht eine Ausnahme: Reklamebetriebe, die auf Texel angesiedelt sind und auf direktem Wege von und zum Festland fliegen, dürfen dies weiterhin tun.
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