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Naturpolitik   Rote Listen   

Rote Listen

Rote Listen sind Listen, auf denen die in ihrer Existenz bedrohten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt werden. Rote Listen werden regelmäßig aktualisiert, z.B. in einem Abstand von 10 Jahren. Für die verschiedenen Artengruppen, wie Vögel, Säugetiere, Schmetterlinge, Reptilien und Amphibien, Grillen und Heuschrecken, Süßwasserfische, Pilze und Flechten, wurde im Auftrag des niederländischen Landwirtschafts- und Naturministeriums eine Rote Liste erstellt. Auf diesen Listen stehen neben den bedrohten Tierarten auch die Schutzmaßnahmen, die zu einer Bestandsverbesserung der jeweiligen Art führen können. Das Ziel ist, dass auf den folgenden Roten Listen weniger Arten aufgeführt stehen. Da eine Rote Liste keinen gesetzlichen Status hat, werden diese bedrohten Arten in das Flora- und Faunagesetz aufgenommen.

  • Empfindlich, bedroht, gefährdet, stark gefährdet, verschwunden

    Eine Tier- oder Pflanzenart kommt auf die Rote Liste, wenn sie selten geworden ist und die Anzahl abnimmt. Wenn eine Art besonders selten ist und ihre Anzahl schnell sinkt, wird sie vermutlich bald in den Niederlanden ausgestorben sein. Anhand von Bestandsaufnahmen werden der Rückgang und die Seltenheit der Art registriert, dabei sind die Niederlande in verschiedene Gebiete unterteilt. Der Grad der Seltenheit und der Rückgang in der Anzahl einer Art bestimmt die Kategorie, in die diese Art eingeteilt wird: empfindlich, bedroht, gefährdet, stark gefährdet oder verschwunden.
    Mit Hilfe der Roten Liste bekommt man Informationen über die Lebensräume, in denen die meisten bedrohten Arten leben und über die Artgruppen, die am stärksten bedroht sind. Mit dieser Basis kann die Naturpolitik ausgerichtet werden. Für die Überprüfung der Naturpolitik sind die Roten Listen weniger geeignet. Bei erfolgreicher Naturpolitik sollte die Artenzahl insgesamt zunehmen und die Zahl der Arten auf der Roten Liste abnehmen. Die Natur reagiert allerdings sehr langsam auf eine veränderte Naturpolitik, so dass die Auswirkungen erst nach langer Zeit sichtbar werden.

  • Kormorane und Hausspatzen

    Der Kormoran ist ein Beispiel einer Art, die von der Roten Liste profitiert hat. Seit 1985 stand der Kormoran auf der Roten Liste. Durch alle Maßnahmen, die zum Schutz des Kormorans vorgenommen wurden, hat sich diese Population vor allem um das IJsselmeer herum so gut erholt, dass die Art 1994 von der Roten Liste verschwand. 2004 wurde der Hausspatz auf die Rote Liste gesetzt. Laut Vogelbescherming ist der Vogel bedroht, weil es in den Niederlanden zu aufgeräumt ist. Zudem gibt es weniger Brutplätze, da die Spatzen aufgrund der flachen Dachziegel oder Vogelsperren nicht mehr unter den Dächern brüten können. Für das gesamte Wattenmeer (Niederlande, Deutschland, Dänemark) gibt es ebenfalls eine Rote Liste für Habitate sowie für die Tier- und Pflanzenarten.

  • Nicht wirklich geschützt

    Die Arten der Roten Liste sind nicht gesetzlich geschützt. Es ist jedoch gesetzlich bestimmt, dass der Staat sich für den Schutz dieser Arten einsetzt und die Forschung hierdrüber fördert. Von den Provinzen, Gemeinden und gebietsverwaltenden Organisationen wird erwartet, dass sie bei Planung und Bewirtschaftung die Roten Listen stärker berücksichtigen.