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Internationale Wattenmeerpolitik

Die erste trilaterale Regierungskonferenz zwischen Deutschland, Dänemark und den Niederlanden über den Schutz des Wattenmeeres wurde 1978 in Den Haag abgehalten. Diese Konferenz war der offizielle Beginn der Zusammenarbeit, deren formelle Grundlage die Gemeinsame Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres ist. Diese Erklärung wurde bei der Dritten Wattenmeerkonferenz 1982 in Kopenhagen unterzeichnet. Die Minister mit dem Geschäftsbereichen "Natur und Umwelt" treffen sich alle drei Jahre. Das Ziel der Konferenzen ist, die Wattenmeerpolitik in den drei Wattenmeerstaaten aufeinander abzustimmen.

  • Gemeinsame Erklärung

    In der 'Gemeinsamen Erklärung der Trilateralen Wattenmeer Zusammenarbeit' sprechen die drei Länder die Absicht aus, gemeinsam zu Beraten sowie Aktivitäten und Maßnahmen zu koordinieren. Durch gesetzliche Maßnahmen, so hofft man, wird ein zusammenhängender Schutz der Wattenmeerregion als Ganzes inklusive Flora und Fauna erreicht werden. Es geht um die Ramsar-Konvention (Wetlands Conventie), die EU-Vogelschutzrichtlinie, die Habitatrichtlinie sowie andere zutreffende Richtlinien.

  • Keine Gesetzeskraft

    Die internationalen Absprachen haben keine Gesetzeskraft. Sie müssen in den drei Ländern zu politischen Dokumenten und gesetzlichen Regelungen umgearbeitet werden. Die Regelungen sind in den drei Ländern sehr unterschiedlich.

  • CWSS

    Die drei Länder haben vereinbart, die Kontakte zwischen den verantwortlichen Verwaltungsorganen zu intensivieren und zu verbessern, unter anderem, indem regelmäßig eine Ministerkonferenz abgehalten wird. 1987 wurde ein Trilaterales Wattenmeersekretariat (CWSS) gegründet, um die Zusammenarbeit zu vereinfachen und zu unterstützen.
    Eine trilaterale Arbeitsgruppe hat mit den Daten der verschiedenen Pflanzen- und Tiergruppen Rote Listen für das Wattenmeer zusammengestellt. Diese Rote-Listearten stammen u.a. aus den Roten Listen von Dänemark, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und die Niederlande.