Zwölfmeilenzone
Früher rechneten Küstenstaaten eine Zone von bis zu drei Meilen vor ihrer Küste zu ihrem Territorium. Der UN-Seerechtsvertrag von 1982 gibt an, dass die territorialen Gewässer eines am Meer gelegenen Staates sich bis zu zwölf Meilen außerhalb der Küste erstrecken, gemessen ab der Niedrigwasserlinie. Bis ins Detail wurde angegeben, wie man Zirkel und Lineal handhaben muss, damit es in Flussmündungen, Buchten und Wasserstraßen bei markanten Punkten nicht zu Streitigkeiten kommen konnte. Küstenstaaten haben in dieser 12 Meilen Zone das alleinige Sagen, mit einer Ausnahme: Schiffen anderer Nationen darf nicht das Recht auf unschuldige Durchfahrt verwehrt werden. Das Wort unschuldig deutet dabei auf den eventuellen Verstoß gegen die Gesetze des betreffenden Küstenstaates.
Siehe auch
Info
Copyright Ecomare

